" Justizopfer " durch die " Ungerechtigkeit " bei meinen 4 Gerichtsverfahren in 4 Gerichten !!!


1.) Landgericht Regensburg im Jahre 2006/2007

Die 1. Instanz am Landgericht Regensburg in der 3. Zivilkammer im Jahre 2006 begann ich mit meinen Schadensersatzprozess gegen meine Krankenversicherung, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung, mit fatalen Folgen.

Das Gericht verweigerte mir vorsätzlich das rechtliche Gehör, Artikel 103 Abs. 1 GG, indem die 3 Richter weder mehrere, von mir hieb-und stichfeste Beweise würdigten, noch meine eingereichten Gutachten berücksichtigten.

Das Gericht unterlies es ausserdem vorsätzlich, einem von Gericht bestellten Gutachter einen Auftrag zu erteilen, um die Ursache meiner gravierenden Schäden feststellen zu lassen.

Das Verfahren wurde in sage und schreibe, von nur 17 Minuten vorsätzlich rechtsbeugerisch abgebügelt !!!

Das Gericht hatte sich somit des § 339 StGB strafbar gemacht !!!


2.) Das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahre 2007/2008

Bei der 2. Instanz am Oberlandesgericht in Nürnberg wurde ich vorsätzlich willkürlich bei Gericht ausgesperrt vom 8. Zivilsenat !!!

Die 3 Richter hatten die 2 Fachmedizinischen Gutachten, die ich dem Gericht vorgelegt hatte vorsätzlich ignoriert.

Zudem fanden die 3 Richter es nicht einmal für notwendig, von sich aus selbst ein Gutachten in Auftrag zu geben, um dann  schießlich und letzendlich meine äusserst gravierenden Gesundheitsschäden festellen zu lassen !!!

Der 8. Zivilsenat des Berufungsgerichts am Oberlandesgericht Nürnberg wendete bei meinem, für mich äusserst sehr wichtigen Schadensersatzverfahren, den § 522 Abs. 2 und 3 ZPO äusserst rigoros, und äusserst rücksichtslos an, und sperrte mich somit aus dem Gericht aus.

Mir wurde das rechtliche Gehör, Artikel 103 Abs.1 GG wiederum vorsätzlich verweigert, und das ohne Rücksicht auf " Verluste " !!!

Der 8. Zivilsenat des Berufungsgerichtes am Oberlandesgericht in Nürnberg machte sich genau so strafbar wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung § 339 StGB, wie zuvor schon bei der 1. Instanz, das Landgericht in Regensburg !!!

Durch den damals im Jahre 2002 sinnlos geschaffenen und sogenannten "Ausschlussparagraphen" bei Gericht, den § 522 Abs. 2 und 3 ZPO wurde mir der Weg zum Bundesgerichtshof vorsätzlich versperrt !!!

Damit hatten mir die beiden rechtsbeugerisch arbeitenden Gerichte mit seinen 6 Richterinen und Richter vorsätzlich meine komplette Existenz vernichtet !!!

3.) Das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008/2009/2010

Beim Bundesverfassungsgericht setzten sich die rechtsbeugerischen Verfahrensweisen genau so fort, wie es schon bei den 2 Vorinstanzen vorsätzlich betrieben wurde !!!

Der Bericherstatter meiner, von mir eingereichten Verfassungsbeschwerde kannte nach seiner eigenen Aussage, die er einem früheren Bundesgerichtshof Kollegen anvertraut hatte, nicht einmal meine Verfassungsbeschwerde !!! Wie ist dann einstimmig meine Verfassungsbeschwerde beschlossen worden???

DREISTER UND WILLKÜRLICHER GEHTS WOHL NICHT MEHR?

 "Der Deutsche Staat haftet bis heute nicht für Rechtsbeugung"

4.) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg im Jahre 2010/2011/2012/2013/2014

Die deutsche Richterin ignorierte vorsätzlich die deutsche Gesetzgebung vom 27. Oktober 2011, BGBL Nr. 53 Seite 2082, und somit hatte Sie sich der vorsätzlichen Rechtsbeugung auch strafbar gemacht. Sie und ihre Kollegin aus der Ukraine, wie auch ihr französischer Kollege, hatten mir vorsätzlich eine Restitutionsklage nach § 580 Abs.8 ZPO  verhindert, das soll dann ein Menschenrechtsgerichtshof gewesen sein ???!!!

Durch diese reißerischen rechtsbeugerischen Verhaltensweisen und Anwendungen bei meinen 4 Instanzen wurde mir vorsätzlich meine Existenz vorsätzlich vernichtet, bin dadurch sehr hoch verschuldet, und demnächst besteht mir durch diese kriminellen Verhaltensweisen bei meinen 4 Gerichtsverfahren, auch noch die " Obdachlosigkeit " bevor !!!  

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